Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Herrn Dr. Bart-Jan van Putten, Wallstrasse 5, 01067 Dresden (im Folgenden: SeniorWise genannt) und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB.

b) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch. Auf Wunsch des Kunden stellt SeniorWise AGB, Rechnungen und Angebote in deutscher, englischer oder niederländischer Sprache zur Verfügung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

c) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

SeniorWise ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. SeniorWise wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl SeniorWise als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

SeniorWise hilft seinen Kunden dabei, interaktive Produkte für Senioren reizvoll, funktionell und benutzerfreundlich zu gestalten. Kunden von SeniorWise sind Unternehmen, die ausschließlich Produkte für den Seniorenbedarf produzieren sowie Unternehmen, die seniorengerechte Produkte für eine breitere Zielgruppe herstellen. In diesem Zusammenhang bietet SeniorWise Forschungs-, Beratungs- und Gestaltungsprojekte (nachfolgend Projekt genannt) an. SeniorWise gestaltet neue und verbesserte Produkte und testet Produkte und Prototypen mit den zukünftigen Nutzern. Des Weiteren bietet SeniorWise auch Berichte zum Kauf sowie Schulungen an.

§ 3 Vertragsschluss

a) Allgemein

Ein Vertragsverhältnis mit SeniorWise kommt über die Webseite von SeniorWise oder durch individuelle Vereinbarung (Angebot und Annahme, z.B. mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax) zustande. Eine Speicherung des Vertragstexts findet nicht statt, da sich der Vertragsinhalt jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung ergibt.

b) individualisierter Vertragsschluss über Projekte/Schulungen

Der Kunde stellt SeniorWise zunächst eine Anfrage bezüglich eines Projekts oder einer Schulung. SeniorWise bestätigt dem Kunden den Erhalt der Anfrage und übersendet ihm ein Angebot. Der Kunde kann dieses Angebot von SeniorWise annehmen. Mit der Annahme durch den Kunden (Auftragsbestätigung) kommt ein Vertrag zwischen SeniorWise und dem Kunden zustande.

c) Gültigkeitsdauer des Angebots

Die von SeniorWise abgegebenen Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen. Bei Aufträgen, die nach dieser Frist für dieses Angebot erteilt werden, gilt dies als neues Angebot des Kunden, dass von SeniorWise angenommen werden kann.

d) Bestellung von Berichten oder Festpreis-Projekten

Über die Webseite von SeniorWise kann der Kunde einen Bericht (digitale Datei) oder ein Festpreis-Projekt bestellen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. SeniorWise wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. SeniorWise ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Bestellung verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen SeniorWise und dem Kunden zustande.

§ 4 Leistung

a) Leistungserbringung

SeniorWise ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

b) Teilleistung

SeniorWise ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

c) Unverschuldete Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von SeniorWise nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungs-geschäfts, Krankheit, Unfall etc.), hat SeniorWise nicht zu vertreten. Sie berechtigen SeniorWise dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann SeniorWise vom Vertrag zurücktreten. SeniorWise verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

e) Leistungszeit

Die Leistungszeit wird zwischen den Parteien individuell vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

f) Leistungssprachen

Soweit der Kunde Leistungen von SeniorWise in einer bestimmten Sprache wünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.

§ 5 Vergütung

a) Allgemeines

Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen bei Projekten/Schulungen noch Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die vom Kunden zu tragen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

b) Anzahlung bei Projekten

Die vereinbarte Vergütung umfasst alle von SeniorWise im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts angebotenen Leistungen. Zum Zwecke der Finanzierung der Durchführung des entsprechenden Projekts ist bei Auftragserteilung vom Kunden die Hälfte der vereinbarten Vergütung (50 %) zu leisten. Die restliche Vergütung ist bei Ablieferung der Ergebnisse fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

c) Zahlungsbedingungen bei Schulungen

Die Teilnahmegebühr für die gebuchte Schulung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

d) Zahlungsbedingungen beim Kauf von Berichten/Festpreis-Projekten

Die Zahlung beim Kauf von Berichten/Festpreis-Projekten erfolgt auf Rechnung. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

e) Nachträgliche Änderungswünsche

SeniorWise behält sich vor, nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Anforderungen oder Sonderleistungen (Überarbeitung, Änderungen von Designs oder Dokumenten) des Kunden gesondert abzurechnen. Die Vergütung orientiert sich an den im Angebot genannten Konditionen sowie nach dem zeitlichen Aufwand. Bei unvorhersehbaren oder von SeniorWise nicht zu vertretenen Verzögerungen wird der Termin einvernehmlich angepasst. Änderungen werden schriftlich festgehalten und ersetzen den bis dahin geltenden Termin. SeniorWise behält sich vor, dem Kunden angefallene Kosten für die Verzögerung des Projektbeginns (z.B. Planung, Buchung, Einrichtung) in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.

f) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei SeniorWise eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich SeniorWise vor, Mahngebühren in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass SeniorWise kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

g) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 6 Stornierungskosten bei Schulungen

Eine Stornierung der vom Kunden gebuchten Termine ist schriftlich möglich. Die Stornierungskosten richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Die Stornierung ist kostenfrei, wenn sie bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Schulungsbeginn erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung kommt es auf den Zugang bei SeniorWise an. Bei einer späteren Stornierung richten sich die Stornierungskosten nach den folgenden gestaffelten Pauschalen:

  • 25 % des vereinbarten Rechnungsbetrages ab dem 29. bis zum 14. Tag vor dem gebuchten Termin
  • 50 % des vereinbarten Rechnungsbetrages ab dem 13. bis zum 8. Tag vor dem gebuchten Termin
  • 80 % des vereinbarten Rechnungsbetrages für eine Stornierung zum Zeitpunkt von weniger als 8 Tagen vor vereinbartem Termin,
  • 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages für ein Nichterscheinen am gebuchten Termin.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SeniorWise keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Der Kunde hat SeniorWise zusätzlich die entstandenen Reisekosten zu erstatten.

§ 7 Einhaltung der Vertraulichkeit

SeniorWise wird die im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden übermittelten Daten nur für die Vertragsdurchführung verwenden und diese Daten nicht weitergeben. SeniorWise und dessen Mitarbeiter sowie die von SeniorWise im Rahmen der Vertragsdurchführung beauftragten Dritten stellen stets die Vertraulichkeit sicher.

§ 8 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch

Soweit SeniorWise ein Werk herstellt, bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann SeniorWise nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

b) Rechte bei unwesentlichen Mängeln

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessen Minderung des Preises zu.

c) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Kunden über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

e) Abnahme

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht für SeniorWise Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

§ 9 Verantwortlichkeit des Kunden

a) Inhalt des Kundenauftrags

Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte die Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an SeniorWise, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben. Soweit der Kunde aus dem Projektbericht zitieren möchte, muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei SeniorWise als Verfasser des Projektberichts benennen.

b) Freistellung

Der Kunde hält SeniorWise von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber SeniorWise geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Weiterhin hält der Kunde SeniorWise von allen Ansprüchen frei, die aufgrund von Schäden durch das zu testende Produkt verursacht wurden. Der Kunde unterstützt SeniorWise bei der Abwehr dieser Ansprüche, insbesondere durch das zur Verfügungstellen sämtlicher zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der SeniorWise durch die erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche seitens Dritter entsteht. Der Kunde hält SeniorWise auch von allen Ansprüchen frei, die gegen SeniorWise geltend gemacht werden, weil der Kunde die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat oder falsch mit ihnen wirbt.

c) Auftragsdurchführung

Der Kunde ist verpflichtet, SeniorWise alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und SeniorWise von allen Vorgängen und Umständen darüber in Kenntnis zu setzen, die für die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sind.

d) Produkttests

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass alle notwendigen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen technischen Prüfungen, Untersuchungen sowie Analysen des Testprodukts durchgeführt worden sind. Er ist weiterhin dafür verantwortlich, dass das Produkt für den Test geeignet ist und sich bei der Überprüfung kein Hinweis darauf ergeben hat, dass das Produkt Schäden hervorrufen kann. Der Kunde stellt SeniorWise alle erforderlichen Informationen für die Verwendung des Produkts zur Verfügung, damit SeniorWise diese an die Testteilnehmer weitergeben kann.

e) Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von SeniorWise mitgeteilten und/oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflichten bleiben über die Beendigung dieses Vertrages 36 Monate hinaus bestehen.

f) Verschwiegenheit über Angebote

Sämtliche Angebote, die SeniorWise dem Kunden gegenüber macht, erhält der Kunde ausschließlich zur Entscheidung über den Vertragsschluss mit SeniorWise. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, darf der Kunde den Inhalt des Angebots nur im gegen-seitigen Einvernehmen veröffentlichen oder an Dritte weitergeben.

§ 10 Referenznennung

SeniorWise ist berechtigt, auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Rahmen von Referenzen hinzuweisen und diese für werbliche Zwecke zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. In diesem Zusammengang ist SeniorWise auch berechtigt, sich auf die von SeniorWise angebotenen Schulungen zu referenzieren. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, behält sich SeniorWise das Recht vor, in den Schulungen Bildaufnahmen zu machen und in Werbematerialien, Präsentationen sowie auf der Website von SeniorWise aufzuführen, sofern eine Einwilligung vorliegt.

§ 11 Lizenzvereinbarung

a) Urheberrecht

Sämtliche von SeniorWise erstellten Berichte, Entwürfe, Unterlagen und Dateien einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum von SeniorWise. Dies gilt auch, soweit die erstellten Berichte, Entwürfe, Unterlagen und/oder Dateien auf Vorschläge oder die Mitarbeit des Kunden hin spezifiziert wurden.

b) Lizenzerteilung

SeniorWise wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher, den Vertrag betreffender Rechnungen, alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt SeniorWise die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Mit Vertragsende erlischt die Lizenzerteilung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde die Projektergebnisse ausschließlich für den eigenen Gebrauch. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, darf der Inhalt der Projektergebnisse nur mit Zustimmung von SeniorWise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

c) Urheberrecht bei Schulungen

Die Inhalte sowie der Aufbau der von SeniorWise veranstalteten Schulungen und der diesbezüglichen Unterlagen einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum von SeniorWise. Auch alle von SeniorWise erstellten Texte, Bilder und sonstige Werke sind geistiges Eigentum von SeniorWise.

d) Lizenzvereinbarung bei Schulungen

SeniorWise überträgt dem Kunden mit Begleichung der Teilnahmegebühr alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt SeniorWise diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Schulung. Mit Vertragsende erlischt grundsätzlich die Lizenzerteilung. Bezüglich der dem Kunden zum Eigenbedarf überlassenen Kopien besteht das Nutzungsrecht hingegen auch über das Vertragsende hinaus fort. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung von SeniorWise. Insbesondere dürfen die Inhalte der Schulungen weder an Dritte weitergegeben (Unterlizensierung oder Vertrieb) noch dürfen sie kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger oder anderen Medien gespeichert werden. Ebenso ist es ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung untersagt, die Inhalte, Texte und Übungen für eigene Zwecke in Schulungen, Seminaren, Kursen oder anderweitig gegenüber Dritten einzusetzen.

e) Schadensersatz

SeniorWise behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

§ 12 Haftung

a) Haftungsausschluss

SeniorWise sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet SeniorWise im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schadens.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von SeniorWise in Dresden vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.